„ unser ziel ist immer, möglichst viel energie zu transportieren“ im norden fließt windstrom im überfluss, im süden herrscht mangel: um in solchen situationen den stromfluss zu stabilisieren, greifen die betreiber der transport- netze immer öfter ein. aber auch die verteilnetzbetreiber müssen das management von engpässen beherrschen und in kritischen lagen schnell handeln. netzwerk kommu- nal fragt nach bei jörg brand, leiter systemführung bei westnetz: herr brand, in welchen situationen muss westnetz netzengpässe managen? als verteilnetzbetreiber kommen wir der anschlusspflicht für erneuerbare-energie- anlagen nach. es kann daher sein, dass große einspeiser wie windparks vor dem notwendi- gen, jedoch langwierigen ausbau des hoch- spannungsnetzes angeschlossen werden. die bestehenden netze sind dann hoch ausge- lastet, wenn die anlagen strom einspeisen. kommen besondere wetterkonstellationen hinzu, können netzengpässe auftreten und die systemführung muss reagieren. bekannt ist die situation „pfingstmontag“: viel wind, viel sonne – aber kaum last, das heißt, weni- ge kunden benötigen strom. wie genau reagiert die systemführung? in ausnahmefällen muss dem einspeiser eine beschränkung der einspeiseleistung vorgegeben werden. unser ziel ist jedoch immer, möglichst viel energie zu transportie- ren. deshalb nutzen wir neben dem netz- ausbau weitere innovative möglichkeiten, um netzengpässe zu vermeiden. dazu zählen zum beispiel hochtemperaturleiterseile auf unseren 110-kv-freileitungen, um höhere leistungen zu transportieren. eine andere möglichkeit ist das leiterseilmonitoring, mit dem die 110-kv-leitungen bei bestimmten wetterlagen höher ausgelastet werden können als bisher. hier wird berücksichtigt, dass der wind als kühlung für die leitung dient. die flexibilisierung und die regelbarkeit der netzspannung in abhängigkeit von der ein- speiseleistung ist eine weitere smarte lösung. welche künftigen herausforderungen sehen sie für die verteilnetzbetreiber? die anforderungen an das stromnetz wer- den noch komplexer. durch die mittlerweile netzentgelte neu geregelt jörg brand, leiter systemführung bei westnetz, weiß, wie er mit netzengpässen umgehen muss. in grenzen erlaubte überdimensionierung der anschlussleistung von einspeisern für das netz („spitzenkappung“) werden die verteilnetzbetreiber zukünftig vermehrt eingriffe auf die einspeiseleistung vor- nehmen müssen, um netzausfällen durch überlastung vorzubeugen. auch auf kleinere verteilnetzbetreiber kommen herausforderungen zu: wenn der vorgelagerte netzbetreiber maßnahmen ergreift, um die systemsicherheit des netzes zu gewährleisten, müssen sie nach §13 energiewirtschaftsgesetz (enwg) ihren beitrag leisten („kaskade“). das könnte in extremen situationen bedeuten, sehr kurzfristig abschaltungen von kun- denanlagen vorzunehmen – für kleinere verteilnetzbetreiber unter umständen eine enorme herausforderung. hier geht es nicht zuletzt auch um organisations- sicherheit. wie kann westnetz hier unterstützen? die systemführung der westnetz bietet lösungen, die die verantwortlichen bei den stadtwerken auch an der stelle entlas ten können. sprechen sie uns gerne an. der gesetzgeber hat im juli das netzentgeltmoderni- sierungsgesetz (nemog) beschlossen. dieses regelt die bundesweite angleichung der übertragungsnetzentgelte. demnach sollen die übertragungsnetzentgelte ab 2019 in einem zeitraum von vier jahren schrittweise angeglichen werden, so dass anfang 2023 bundesweit ein einheit- liches entgelt gilt. bisher hatten die vier großen deutschen übertragungsnetzbetreiber entsprechend ihrem aufwand unterschiedliche entgelte für ihre netzleistungen berechnet, beispielsweise für den netzausbau und die anbindung von strom aus windparks. des weiteren wird mit dem nemog der abbau der vermiedenen netznutzungsentgelte (vnne) geregelt. ab dem jahr 2020 werden keine vermiedenen netznutzungsentgelte bei erneuerbare-energie-anlagen, wie pv-anlagen, gezahlt. sie werden gewährt, wenn anlagen zur netzstabilisierung beitragen. neuanlagen fallen schon ab dem jahr 2018 aus dieser vergütung. steuerbare anlagen, wie kwk-anlagen, die ab 2023 in betrieb gehen, werden ebenfalls keine vermiedenen netzentgelte mehr erhalten. 5